bezahlung per twint, per einzahlungsschein oder bar.
die zusatzversicherung ihrer krankenkasse übernimmt einen grossteil der kosten.
ich bin emr- und asca-anerkannt, ZSR-NR. N241660. bitte informieren sie sich vorgängig über die kostenübernahme bei ihrer krankenkasse.
die fusspflege kann nicht über die krankenkasse abgerechnet werden.